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Gebäudeenergiegesetz: Was gilt es zu beachten?

Das Thema Energiesparen ist in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergrund gerückt. Nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Energieeffiziente Gebäude tragen dazu bei, den Energieverbrauch und damit die Kosten für Heizung und Strom zu senken. In diesem Zusammenhang ist das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, von großer Bedeutung. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Gesetz und welche Änderungen bringt es mit sich?

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist am 01.11.2020 in Kraft getreten und fasst die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammen. Ziel ist es, die Vorschriften und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinheitlichen und übersichtlicher zu gestalten. Ab dem 01.01.2023 treten nun wesentliche Änderungen in Kraft. So wurde unter anderem der maximal zulässige Primärenergiebedarf für Neubauten um 25 Prozent gesenkt und für Bestandsgebäude gelten ab diesem Zeitpunkt neue Anforderungen an die energetische Sanierung. Auch die Regelungen zur Verschärfung der CO2-Grenzwerte für Heizungen wurden angepasst.

Was müssen Eigentümer beachten?

Als Immobilieneigentümer müssen Sie bei der Planung, dem Bau, dem Umbau und der Sanierung Ihrer Immobilien die Vorgaben des GEG berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass Sie dafür sorgen müssen, dass Ihre Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz erfüllen, z. B. die Einhaltung von Vorgaben zur Wärmedämmung, zur Heiztechnik, aber auch zur Nutzung erneuerbarer Energien. Insbesondere bei Sanierungen müssen Sie darauf achten, dass die Anforderungen und Standards des GEG auch in der Praxis umgesetzt werden. Die Nichteinhaltung der Vorgaben des GEG kann nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu erheblichen langfristigen Kosten durch hohen Energieverbrauch und sinkenden Immobilienwert führen.

Wirkt sich das GEG auch auf den Energieausweis aus?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu bewerten und zu vergleichen. Mit dem GEG wurde die Berechnungsmethode für den Energiebedarf von Gebäuden geändert und die Anforderungen an den Energieausweis verschärft.

So müssen ab 2021 alle Energieausweise die CO2-Emissionen des Gebäudes ausweisen. Außerdem müssen zusätzliche Faktoren wie die Ausrichtung des Gebäudes, die Qualität der Dämmung und die verwendete Heiztechnik bei der Erstellung des Energieausweises berücksichtigt werden.

Lassen Sie sich beraten

Das Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Als Eigentümer oder Vermieter von Immobilien sollten Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen des GEG vertraut machen und sicherstellen, dass Ihre Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das Team von DOMIZIL ACHT steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Energieeffizienz und Gebäudesanierung. Kontaktieren Sie uns jetzt und profitieren Sie von unserem Expertenwissen.

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