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Immobilien im digitalen Angebotsverfahren

Auf dieser Seite finden Sie Immobilien, die exklusiv im digitalen Angebotsverfahren vermarktet werden. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.

SO FUNKTIONIERT DAS DIGITALE ANGEBOTSVERFAHREN:

  1. Sie kontaktieren uns bezüglich einem von uns angebotenen Objekt und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
  2. Nach Besichtigung der Immobilie laden wir Sie per E-Mail zum digitalen Angebotsverfahren ein.
  3. Durch die Registrierung erhalten Sie einen Zugang zum digitalen Angebotsverfahren und können ein Angebot abgeben.
  4. In Ihrem Profil finden Sie zudem alle relevanten Objektunterlagen zum Download und werden informiert, sobald ein weiterer Interessent ein höheres Angebot abgegeben hat.
  5. Nach Beendigung des Angebotsprozesses werden alle Angebote dem Verkäufer vorgelegt. Ausschließlich der Verkäufer entscheidet, welches Angebot er annimmt.

 

 

FRAGEN & ANTWORTEN ZUM DIGITALEN ANGEBOTSVERFAHREN

Kann jeder mitbieten?

Beim digitalen Angebotsverfahren können nur Interessenten teilnehmen, die die Immobilie vorher besichtigt haben und der Firma DOMIZIL ACHT bekannt sind. Diese werden persönlich durch DOMIZIL ACHT dazu eingeladen.

Ab wann können Angebote gelegt werden?

Sobald der Angebotsprozess gestartet und der Interessent zum Objekt hinzugefügt wurde kann ein Angebot abgegeben werden.

Muss ein neues Angebot immer höher sein als das vorige?

Beim Richtpreisverfahren können Gebote ober- und unterhalb des Richtpreises abgegeben werden und der angezeigte aktuelle Richtpreis ändert sich durch die Angebotsabgabe nicht.

Beim Bieterverfahren muss ein abgegebenes Gebot höher als das vorige Gebot sein. Der Interessent mit dem höchsten Gebot ist Angebotsführender und der aktuelle Preis erhöht sich mit jedem Angebot.

Was passiert, wenn kurz vor Ablauf des Prozesses ein Angebot gelegt wird?

Wird ein Angebot kurz vor Ablauf abgegeben, verlängert sich der Prozess immer automatisch um eine weitere Stunde. Jeder soll die Möglichkeit haben, sein gewünschtes Angebot abgeben zu können.

Ist ein digitales Angebot ebenso bindend wie ein schriftliches Angebot?

Das gebotene digitale Kaufpreisangebot ist für den Käufer ebenso bindend wie ein schriftliches Kaufpreisangebot.

Kann der Interessent von seinem Angebot zurücktreten?

Nach Abgabe des Angebots müssen Sie Ihren Rücktritt innerhalb von 24 Stunden an DOMIZIL ACHT melden. Wir können Ihr Angebot entfernen.

Muss der Eigentümer eines der vorliegenden Angebote annehmen?

Nein. Diese Entscheidung liegt ausschließlich beim Eigentümer. Nimmt er ein Angebot an, ist dieses auch verbindlich.

Bekommt immer der Höchstbietende die Kaufzusage durch den Eigentümer?

Ist der Endzeitpunkt des digitalen Bieterverfahrens erreicht, werden alle Angebote dem Eigentümer vorgelegt. Der Verkäufer der Immobilie ist nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen, er ist auch nicht verpflichtet an den Höchstbietenden zu verkaufen.

Entstehen für Interessenten Kosten bei Angebotsabgabe?

Es entstehen keine weiteren Kosten. Das Portal dient lediglich der digitalen Abwicklung.