Das neue GEG ab 01.01.2025: Wichtige Informationen für Käufer bestehender Immobilien
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, die insbesondere Käufer von Bestandsimmobilien betreffen. DOMIZIL ACHT informiert umfassend über die Reformen, erklärt die neuen Bestimmungen und zeigt, welche klimafreundlichen Heizmethoden zur Verfügung stehen.
Was besagt das neue GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt verbindliche Standards für die energetische Qualität von Gebäuden fest. Ziel der Änderungen ist es, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudebereich deutlich zu reduzieren. Hier die wichtigsten Punkte des neuen GEG:
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Bestehende Heizsysteme: Sie dürfen weiter betrieben werden, auch Reparaturen an defekten Heizsystemen sind erlaubt.
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Verpflichtender Einbau erneuerbarer Heizungen: Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, sind in Neubauten Pflicht. In energetischen Ausbaugebieten gilt dies einen Monat nach Bekanntgabe des kommunalen Wärmeplans, ansonsten gestaffelt bis spätestens 2028.
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Beratungspflicht: Vor der Installation einer neuen Heizung, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe verwendet, ist eine Beratung durch einen Experten erforderlich.
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Bauliche Änderungen: Die energetischen Anforderungen steigen bei baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle oder bei Erweiterungen ab einer bestimmten Größe.
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Nachrüstungspflichten: Dies umfasst die Dämmung der obersten Geschossdecke, des Daches sowie der Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen.
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Heizkessel-Austausch: Alte Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen mit einigen Ausnahmen ersetzt werden.
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Nachrüstung nach Eigentümerwechsel: Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sind die Nachrüstverpflichtungen innerhalb von zwei Jahren nach der Umstellung zu erfüllen.
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Meldepflicht: Der Eigentümerwechsel muss dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
- Förderprogramme: Staatliche Förderungen sollen den Umstieg auf klimafreundlichere Heizmethoden mit Fördersätzen von bis zu 70 % der Investitionskosten unterstützen.
Welche Auswirkungen hat das GEG für Käufer von Bestandsimmobilien?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat einige wesentliche Auswirkungen für Käufer von Bestandsimmobilien. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Nachrüstpflicht für die Dämmung der obersten Geschossdecke, des Daches sowie der Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen. Diese Maßnahmen sind verpflichtend, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Darüber hinaus müssen bauliche Änderungen an der Gebäudehülle, die mehr als 10 Prozent der Gesamtfläche betreffen, sowie Erweiterungen von Gebäudeteilen über 50 Quadratmeter höheren energetischen Anforderungen genügen und entsprechende Nachweispflichten erfüllen. Diese Maßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb der Immobilie durchgeführt werden, was insbesondere bei einer geplanten Sanierung relevant ist. Käufer sollten daher eventuelle Mehrkosten für diese energetischen Maßnahmen in ihrem Budget berücksichtigen, um eine optimale und gesetzeskonforme Umsetzung zu gewährleisten.
Welche klimafreundlichen alternativen Heizmethoden gibt es?
Für eine nachhaltige Wärmeversorgung stehen folgende Heizmethoden zur Verfügung:
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Wärmepumpen: Sie nutzen Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser und sind besonders effizient.
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Pelletheizungen: Verbrennen nachhaltige Holzpellets und erzeugen dabei Heizenergie.
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Solarthermie: Nutzt die Sonnenenergie zur Wassererwärmung und kann mit anderen Systemen kombiniert werden.
- Nah- und Fernwärme: In einigen Regionen besteht die Möglichkeit, Gebäude über ein Nah- oder Fernwärmenetz zu versorgen, das häufig zentral aus erneuerbaren Energiequellen gespeist wird.
Ihr Weg in eine klimafreundliche Zukunft mit DOMIZIL ACHT
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