Lassen Sie Ihren rechtsgültigen Energieausweis online erstellen!
Informationen für Käufer und Verkäufer einer Immobilie in Landsberg am Lech, Ammersee, Augsburg, München
Seit 2014 dürfen Immobilien – von einigen Ausnahmen abgesehen - nur noch mit einem Energieausweis zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden. Wenn Sie als Immobilienbesitzer planen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu vermieten oder zu verkaufen, benötigen Sie daher in der Regel einen Energieausweis. Damit bekommen Sie eine erste Einschätzung zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten der Immobilie.

So gesehen, ist ein Energieausweis der energetische Pass Ihrer Immobilie. Dabei kann es sich um eine Wohnung, ein Wohnhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein gewerblich genutztes Gebäude handeln.
Wenn Sie ein Wohn- oder Nichtwohngebäude einem Käufer, Mieter oder Pächter überlassen möchten, muss der Energieausweis, sofern kein Ausnahmefall vorliegt, bindend vorgelegt werden. Dies gilt auch für einen Neubau oder für die großflächige Sanierung oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um mehr als 50 %.
Der Energieausweis (Energiebedarfsausweis / Energieverbrauchsausweis) muss nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages als Vertragsbestandteil den Dokumenten beigelegt werden.
Hier können Sie ganz bequem und ohne viel Aufwand einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihr Wohngebäude online erstellen lassen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM ENERGIEAUSWEIS
Welche Energieausweise gibt es?
Wir unterscheiden zwischen Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis. Bedarfsausweise haben mehr Aussagekraft und sind daher zumeist teurer als Verbrauchsausweise. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz des Gebäudes auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs seiner Bewohner ermittelt.
Der Bedarfsausweis ist hingegen aussagekräftiger und ermöglicht einen objektiven Vergleich mit anderen Objekten. Hier wird die Energieeffizienz unabhängig vom individuellen Heizverhalten ermittelt und anhand der technischen Gebäudedaten und auf Basis eines Gutachtens errechnet.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Wenn Sie ein Wohn- oder Nichtwohngebäude einem Käufer, Mieter oder Pächter überlassen möchten, muss der Energieausweis, sofern kein Ausnahmefall vorliegt, bindend vorgelegt werden. Dies gilt auch für einen Neubau oder für die großflächige Sanierung oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um mehr als 50 %.
Benötigt man für jede Immobilie einen Energieausweis?
Für folgende Gebäude wird kein Energieausweis benötigt:
Der Energieausweis wird nur für Gebäude benötigt, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Zudem wird kein Energieausweis benötigt für
- denkmalgeschützte Immobilien
- kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter
Weitere Ausnahmen für bestimmte Nutzungszwecke regelt § 2 II GEG, z.B. für Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
---|---|---|---|
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Beispiel: Wenn Sie Ihr Haus z.B.1974 gebaut und 2001 belegbare, energetische Maßnahmen durchgeführt haben, reicht ein Verbrauchsausweis.
Welche Angaben benötige ich zur Erstellung eines Energieausweises?
Um alle Angaben ausfüllen zu können, empfehlen wir die Bereithaltung folgender Unterlagen:
- Baupläne
- Bau- und Anlagenbeschreibungen
- weitere Unterlagen zur Immobilie (z.B. über vorgenommene Modernisierungen)
Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG2020) müssen zudem folgende Aufnahmen bzw. Unterlagen mit hochgeladen werden:
- mindestens 2 Außenansichten des Gebäudes (genauer: je ein Foto der sich angrenzenden Giebel- und Traufseite. Keine Luftaufnahme!)
- ein Bild der Heizungsanlage inkl. abgehender Leitungen (alternativ: Typenschild der Heizung)
Beim Bedarfsausweis zusätzlich:
- Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers
- Fotos von allen 4 Hausseiten, Haustüre und je einmal stellvertretend von Fenster, Gaube und Heizkörper
IHRE VORTEILE BEI DER ERSTELLUNG DES ENERGIEAUSWEISES ONLINE AUF EINEN BLICK
- 100% rechtssicher! Die erstellte Energieausweise sind genauso rechtsgültig wie beim Energieberater vor Ort
- Einfache Erstellung
- Hohe Zeit- und Kostenersparnis gegenüber der vor Ort-Erstellung
- Der Energieausweis ist direkt verfügbar und wird Ihnen unmittelbar nach Abschluss Ihrer Bestellung per E-Mail zur Verfügung gestellt.
- Vorschau des Energiekennwertes: sobald alle Angaben zum Gebäude vollständig hinterlegt sind, können Sie das Ergebnis in der Vorschau ansehen.
- Energieausweis nach aktuellem GEG
Beantragen Sie hier ganz bequem und ohne viel Aufwand einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis für Ihre Immobilie.

Preise je inkl. MwSt.: *
Bedarfsausweis 109,95 Euro
Verbrauchsausweis 59,95 Euro
* Die o.g. Preise beziehen sich auf die Online-Erstellung des Energieausweises. Eine Ausstellung vor Ort ist leider nicht möglich. Der Energieausweis wird über unseren Kooperationspartner immoticket24 erstellt und nach Bestellabschluss per Mail zugesendet.
Mit der Bestellung eines Ausweises erhalten Sie eine kostenlose Einschätzung über den Wert Ihrer Immobilie.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für alle weiteren Fragen rund um Ihr Immobilienanliegen kompetent und umfassend zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne, wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.