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Immobilie geerbt – Wie geht es weiter?

Wenn Sie als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft eine Immobilie erben, kommt auf Sie eine große Verantwortung zu.

Damit Sie im Falle einer Erbschaft einen kühlen Kopf bewahren und die richtigen Schritte einleiten, ist es wichtig, einige Dinge zu beachten. Wie Sie im Erbfall mit einer geerbten Immobilie umgehen können und welche Fristen Sie einhalten müssen, erfahren Sie hier.

 

Was passiert im Erbfall?

Wer eine Immobilie erbt, übernimmt sofort sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers. Das bedeutet, dass Sie durch eine Erbschaft nicht nur Vermögenswerte erhalten, sondern auch sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten an Sie übergehen.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Verteilt sich das Erbe auf mehrere Personen, bilden diese eine Erbengemeinschaft, die sogenannte "Gesamthandsgemeinschaft". Kennzeichnend für die Erbengemeinschaft ist, dass alle Miterben gemeinsam die geerbte Immobilie verwalten müssen.

Das Erbe ausschlagen oder annehmen?

Im Erbfall wird Erben meist eine Frist von sechs Wochen eingeräumt, um zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder nicht. Haben Sie eine Immobilie geerbt, gibt der Grundbuchauszug Auskunft über eventuelle Belastungen durch Hypotheken etc. Lassen Sie zudem den Verkehrswert der Immobilie von einem Sachverständigen ermitteln. Ist das geerbte Haus überschuldet, ist es ratsam, die Erbschaft fristgerecht auszuschlagen.

Was kann ich mit einer geerbten Immobilie machen?

Haben Sie sich entschieden, die Erbschaft anzutreten, eröffnen sich Ihnen folgende Optionen:

Immobilie selber nutzen

Alleinerben können frei über die Nutzung ihrer Erbschaftsimmobilie entscheiden. Möchte ein Mitglied einer Erbengemeinschaft die geerbte Immobilie übernehmen, müssen alle Miterben dem zustimmen. Außerdem sind alle Mitglieder der Erbengemeinschaft anteilig auszuzahlen.

Wichtig: Die Erbschaftssteuer entfällt, wenn Sie eine geerbte Immobilie mindestens 10 Jahre selbst bewohnen.

Immobilie verkaufen

Durch den Verkauf einer Erbschaftsimmobilie profitieren Alleinerben meist von einer großen Geldsumme. Bei Erbengemeinschaften ist der Immobilienverkauf zwar weniger gewinnbringend, aber oft die beste Option zur Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Miterben.

Immobilie aufwerten

Um den bestmöglichen Preis für Ihr ererbtes Haus zu erzielen, kann es sinnvoll sein, die Immobilie für den Verkauf aufzuwerten. Oft reichen bereits kleinere Renovierungsarbeiten aus, um ein Haus oder eine Wohnung für Kaufinteressenten attraktiv zu machen.

Wir von DOMIZIL ACHT beraten Erben gerne auf Grundlage einer fundierten Wertermittlung über mögliche Maßnahmen zur Aufwertung ihrer Erbschaftsimmobilie.

Immobilie vermieten

Stetige Mieteinnahmen und die Möglichkeit der späteren Selbstnutzung sind Argumente, die für die Vermietung einer geerbten Immobilie sprechen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein vermietetes Einfamilienhaus aufgrund der laufenden Kosten meist keine zufriedenstellende Rendite abwirft. Dagegen profitieren Erben bei vermieteten Mehrfamilienhäusern meist von einer guten Rendite.

Bei offenen Fragen zum Thema beraten wir Sie gerne ausführlich und individuell. Besuchen Sie uns in unserem Landsberger Büro oder kontaktieren Sie uns.

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